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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Herr Samim Achtary, Nordring 8, 63065 Offenbach am Main (im Weiteren als Sambosa bezeichnet) und seinen gewerblichen Kunden.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden sind.

§ 2 Zulassung
Der Kauf bei Sambosa erfordert die Vorlage eines Gewerbescheins des Erwerbers. Sambosa ist ein Großhändler und verkauft seine Waren ausschließlich an Wiederverkäufer. Für den Fall, dass ein Kunde die Ware nicht zum Wiederverkauf verwendet, behält sich Sambosa das Recht vor, den Kunden auszuschließen.

§ 3 Abschluss von Verträgen
Verträge kommen durch die Bestellung des Kunden (Angebot)  und die Bestätigung durch Sambosa bzw. die Lieferung der Ware (Annahme) zustande. Bei Zahlung gegen Vorkasse gilt der Zugang der Rechnung als Annahmeerklärung.

§ 4 Zahlung, Preise und Eigentumsvorbehalt
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sambosa liefert ausschließlich gegen Vorkasse oder Zahlung per PayPal.
(3) Der Kaufpreis ist in 10 Tagen nach Zugang der Rechnung fällig. Falls die Zahlung nicht fristgerecht bei Sambosa eingeht, ist Sambosa berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Sambosa.

§ 5 Lieferung
(1) Sambosa liefert die bestellte Ware an die von dem Kunden angegebene Adresse, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine abweichende Lieferadresse angibt.
(2) Sambosa ist zur Teillieferung berechtigt.
(3) Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht Sambosa einen anderen Liefertermin verbindlich zugesagt hat.
(4) Wenn die Ware im Lager vorrätig ist wird sie in der Regel von Sambosa innerhalb von drei Werktagen versendet. Sollte die Ware nicht vorrätig sein, bemüht sich Sambosa um eine schnelle Lieferung. Sambosa ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware nicht geliefert ist und mangels Selbstbelieferung auch nicht geliefert werden kann. Über den letzt genannten Fall informiert Sambosa den betreffenden Kunden unverzüglich und erstattet, falls geschehen, die erhaltene Gegenleistung zurück.

§ 6 Gewährleistung
(1) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer ist er gem. § 377 HGB zur sofortigen Untersuchungs- und Rügepflicht verpflichtet. Unterlässt er dies, entfallen auch die Gewährleistungsrechte des Kunden. Mit der Ablieferung der Ware beginnt die Gewährleistungsfrist von einem Jahr.
(2) Für den Fall, dass die Ware mit einem Mangel behaftet ist, der beim Gefahrübergang vorlag, so wird Sambosa, nach seiner Wahl, nachbessern oder nachliefern. Der Kunde wird dazu verpflichtet Sambosa die ihm, nach § 439 BGB, zustehende Nacherfüllung innerhalb einer angemessen Frist zu gewähren. Rückgriffansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(3) Wenn die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehlschlägt, Sambosa hierzu nicht in der Lage oder nicht dazu bereit ist oder verzögert sich diese über unangemessene Fristen hinaus, die Sambosa zu vertretet hat, hat der Kunde das Recht etwaige Ansprüche aus § 437 Nr. 2 und Nr.3 BGB : Schadensersatzansprüche, Rücktritt vom Vertrag oder die Kaufpreisminderung,  geltend zu machen.
(4) Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs im Sinne von § 444 BGB richten sich die Rechte des Bestellers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 7 Haftung
(1) Sambosa haftet unbeschränkt für Schäden für das Leben, des Körpers oder Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung Sambosas selbst oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
(2) Bei Nichtvorhandenen garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Sambosa für sich selbst oder für seinen gesetzliche Vertreter und leitenden Angestellten unbeschränkt. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet Sambosa nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 3 dieser Haftungsklausel.
(3) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Sambosa nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das fünf-fache des Kaufpreises sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Textilhandel typischerweise gerechnet werden muss.
(4) Die Haftung nach dem ProdukthaftungsG bleibt unberührt.

§ 8 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte
(1) Auf der Internetseiten von Sambosa werden Produktfotografien veröffentlich. Diese stehen unter dem Urheberrecht, folglich hat nur Sambosa an diesen Fotografien ein Nutzungsrecht. Sambosa gestattet lediglich seinen Kunden diese Bilder zu verwenden um die erworbenen Produkte weiterverkaufen zu können. Jenes Recht können die Kunden allerdings nicht auf Dritte übertragen. Das erworbene Nutzungsrecht an den Fotografien erlischt sobald die erworbenen Produkte verkauft worden sind.
(2) Sambosa gestattet den Kunden die Veränderung oder gar Bearbeitung der Fotografien nicht. Ferner darf der Kunde die Hinweise auf den Urheber oder Sambosa nicht entfernen oder verändern.

§ 9 Datenschutz
Die persönlichen Daten der Kunden werden von Sambosa gespeichert und verarbeitet, soweit es für die Abwicklung der Bestellung erforderlich ist. Des Weiteren nimmt sich Sambosa das Recht diese Daten an Dritte (Transportunternehmen, Bank oder Post) weiterzuleiten, wenn dies die Bestellung erfordert. Die gespeicherten Daten werden ansonsten vertrauliche behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben. Auf Wunsch des Kunden werden nach der vollständigen Abwicklung der Bestellung die Kundendaten gelöscht.

§ 10 Schlussbestimmung
(1) Das Deutsche Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts findet zwischen den Vertragsparteien Anwendung.
(2) Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Sambosa und seinen Kunden ist Offenbach, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.



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